Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüft als Organ der Landesmedienanstalten, ob Verstöße gegen die Bestimmungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorliegen und entscheidet über Maßnahmen. Insofern fungiert sie als zentrale Aufsicht über den privaten Rundfunk und die Telemedien (u.a. Internet) im Zusammenhang mit den Jugendschutzbestimmungen.
Die KJM versteht sich aber nicht nur als Aufsichtsinstanz, sondern will auch gesellschaftspolitische Diskussionsprozesse anstoßen, z.B. über problematische Fernsehformate oder jugendschutzrelevante Entwicklungen im Internet.
Generell versucht der Jugendmedienschutz, Einflüsse der Erwachsenenwelt, die dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen noch nicht entsprechen, möglichst gering zu halten und die Heranwachsenden bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. So ist es die Aufgabe des Jugendmedienschutzes, Medieninhalte hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln.
Kontakt:
KJM-Geschäftsstelle
Leiterin: Sabine Köster-Hartung
Steigerstraße 10
99096 Erfurt
Telefon: 03 61/5 50 69 - 0
Telefax: 03 61/5 50 69 ? 20
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